Gassicherheits-Check §12 NÖ GSG 2002
Das im Jahr 2002 (Novelle 2008) in Kraft getretene NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet jeden Betreiber einer Gasanlage - Eigentümer ebenso wie Mieter - diese längstens alle 12 Jahre überprüfen zu lassen.
Der Gassicherheits-Check umfasst die Kontrolle der
* Gasdichtheit lt. ÖVGW Richtlinie G10
* Hauptabsperreinrichtung
* Mess- und Druckregeleinrichtungen
* Geräte- und Aufstellbedingungen
Vertrauen Sie dabei auf die Erfahrung der von der EVN geschulten und geprüften Mitarbeiter.
Wir führen diese Überprüfung im Interesse Ihrer Sicherheit mit modernsten Meßgeräten durch - kompetent, rasch und unkompliziert.