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Gassicherheits-Check §12 NÖ GSG 2002


Das im Jahr 2002 (Novelle 2008) in Kraft getretene NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet jeden Betreiber einer Gasanlage - Eigentümer ebenso wie Mieter - diese längstens alle 12 Jahre überprüfen zu lassen.

Der Gassicherheits-Check umfasst die Kontrolle der

* Gasdichtheit lt. ÖVGW Richtlinie G10
* Hauptabsperreinrichtung
* Mess- und Druckregeleinrichtungen
* Geräte- und Aufstellbedingungen

Vertrauen Sie dabei auf die Erfahrung der von der EVN geschulten und geprüften Mitarbeiter.

Wir führen diese Überprüfung im Interesse Ihrer Sicherheit mit modernsten Meßgeräten durch - kompetent, rasch und unkompliziert.